Satzung der Vereinigung der
europäischen ergonomischen Gesellschaften (FEES)
Die VEREINIGUNG DER EUROPÄISCHEN ERGONOMISCHEN GESELLSCHAFTEN e.V., Sitz Dortmund, welche in das Vereinsregister eingetragen ist, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953.
Wenn im Folgenden die männliche Form gewählt ist, gilt dies gleichermaßen auch für Frauen.
1. Zweck der Vereinigung
Die Vereinigung der europäischen ergonomischen Gesellschaften (FEES) e.V. fördert grundlagen- und anwendungsorientierte wissenschaftliche Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht, indem die Anerkennung der Ergonomie durch Beiträge in den Bereichen der ökonomischen Entwicklung, Lebensqualität, Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit sowie der sozialen Entwicklung in den europäischen Ländern gefördert wird. Insbesondere soll FEES
- die Entwicklung der Ergonomie im europäischen Raum unterstützen durch
- die Verbesserung der Kommunikation zwischen den europäischen ergonomischen Fachgesellschaften
- die Förderung und Erleichterung von Kontakten und des Austauschs zwischen Ergonomen in Ausbildung, Wissenschaft und Praxis
- die Organisation und Durchführung europäischer Konferenzen zu den fachlichen Entwicklungen innerhalb der Ergonomie
- die Etablierung der Ergonomie in EU-Richtlinien und Programmen unterstützen
- den Zugang zu ergonomischen Einrichtungen der EU fördern
2. Diese Aufgaben erfüllt FEES durch die
- Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen den europäischen ergonomischen Gesellschaften und/oder Vereinen
- Förderung der Kommunikation und Kooperation zwischen praxis-orientierten und wissenschaftlichen europäischen Einrichtungen
- Unterstützung europäischer ergonomischer Konferenzen, Kongresse und Workshops
- Förderung europaweiter Aktivitäten zur Ausbildung, Zertifizierung und Akkreditierung in Kooperation mit geeigneten Organisationen.
3. Mitglieder der FEES
- FEES hat
- ordentliche Mitglieder, das sind ergonomische Gesellschaften und/oder Vereine in der Europäischen Union und/oder den EFTA Ländern oder
ergonomische Gesellschaften, Vereine anderer europäischer Länder, deren Zweck in der Förderung der Ergonomie und Arbeitswissenschaft besteht. Zur Aufnahme als ordentliches Mitglied müssen die ergonomischen Gesellschaften dem Vorstand von FEES die Person benennen, die ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen sollen.
- Fördernde Mitglieder, das sind an der Ergonomie interessierte natürliche oder juristische Personen.
- Korporative Mitglieder, das sind an der Ergonomie interessierte wissenschaftliche Gesellschaften, Berufsverbände und Unternehmen.
- Die Mitgliedschaft beginnt nach Zahlung des 1. Mitgliedsbeitrags.
- Korporative und fördernde Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
- Ordentliches Mitglied werden kann eine ergonomische Gesellschaft im vorgenannten Sinne nur, wenn sie
- eine juristische Person des Inländischen oder europäischen Rechts ist,
- die Satzung der beitretenden Gesellschaft die Verweigerung einer Mitgliedschaft bei ihr ausschließlich nur auf Grund der fachlichen Qualifikation des Antragstellers erlaubt
- die Gesellschaft bereits mindestens ein Jahr existiert
- die Gesellschaft über mindestens 25 Mitglieder verfügt.
- Die Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Anwesenden auf schriftlichen Antrag.
- Der Austritt eines Mitglieds muss durch schriftliche Erklärung an den Vorstand erfolgen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
- Die Mitgliederversammlung kann den Ausschluss eines Mitglieds aus der FEES mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, wenn
- das Mitglied trotz wiederholter schriftlicher Mahnung länger als 2 Jahre mit seiner Beitragszahlung im Rückstand ist,
- das Mitglied die Interessen oder das Ansehen der FEES grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt oder schädigt. Gesetzliche Ausschlussgründe bleiben vorbehalten.
- Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Ausschlussschreibens das Recht des Einspruchs zu. Dieser Einspruch hat aufschiebende Wirkung.
4. Organe der FEES
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
5. Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden und sollte möglichst rotierend in verschiedenen europäischen Ländern stattfinden. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Vertreter.
- Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Auflösung der Vereinigung kann nur mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
- Die Mitglieder des Vorstands von FEES gehören ebenfalls der Mitgliederversammlung an, sind aber nicht stimmberechtigt, außer sie repräsentieren gleichzeitig eine der ergonomischen Mitgliedsgesellschaften.
- Mitglieder des Vorstands der International Ergonomics Association (IEA) dürfen der Mitgliederversammlung beiwohnen, sind aber nicht stimmberechtigt.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
- Vorschläge, Anregungen und Beschlüsse für die Arbeit der FEES
- Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte des Vorstandes sowie des Berichts der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Festsetzung des Jahresbeitrages für die ordentlichen Mitglieder
- Wahl des Präsidenten, Sekretärs, Geschäftsführers und der weiteren Vorstandmitglieder
- Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und Satzungsänderungen
- Wahl der Kassenprüfer, wobei die Kassenprüfer nicht notwendig Mitglied von FEES zu sein brauchen
- Beschlussfassung über die Auflösung der FEES.
6. Kassenprüfer
Die Kassenprüfer prüfen die Rechnungslegung des Geschäftsführers und berichten über das Ergebnis in der Mitgliederversammlung.
7. Vorstand
- Der Vorstand besteht aus dem
- Präsidenten
- Sekretär
- Geschäftsführer
- und den Leitern der Arbeitsgruppen.
- Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Die Vorstandsmitglieder können grundsätzlich unmittelbar anschließend einmal wiedergewählt werden.
- Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge für Vorstandskandidaten vorlegen.
- Der Vorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn der Präsident und Sekretär oder Präsident und Geschäftsführer anwesend sind. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
- Der Vorstand kann die Unterstützung von wissenschaftlichen Konferenzen und Kongressen beschließen. Der Vorstand wird diese Beschlüsse von Zeit zu Zeit überprüfen. Die Beschlüsse werden auf der FEES web-Seite veröffentlicht.
- Der Präsident kann - zur Unterstützung seiner Arbeit - die Einsetzung von Arbeitsgruppen beschließen und deren Leiter ernennen. Der Präsident kann Arbeitsgruppen wieder auflösen. Die Ernennung der Arbeitsgruppenleiter ist von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.
- Der Geschäftsführer führt die Geschäfte nach den Beschlüssen des Vorstandes.
- Der Vorstand beschließt über die Beiträge für fördernde und korporative Mitglieder.
- Der Sekretär hat Niederschriften über die Vorstandssitzungen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung anzufertigen, die vom Präsidenten zu unterzeichnen sind.
- Der Sekretär ist im Einvernehmen mit dem Präsidenten für die Informationsangelegenheiten der Gesellschaft zuständig.
- Der Sekretär hat mindestens vier Wochen vorher schriftlich zur Mitgliederversammlung einzuladen und die Tagesordnung bekannt zu geben.
- Alle Informationen werden über e-mail versendet. Die Mitgliedsgesellschaften haben dem Vorstand die e-mail Adresse mitzuteilen, über die sie die Informationen erhalten wollen. Der Vorstand ist nicht dafür verantwortlich, wenn e-mails, die an die letzte von einer Mitgliedsgesellschaft angegebene e-mail Adresse gesendet werden, nicht empfangen werden können.
8. Vertretung der FEES
Die Vereinigung der europäischen ergonomischen Gesellschaften (FEES) wird nach § 26 BGB durch den Präsidenten oder den Sekretär oder den Geschäftsführer vertreten.
9. Wahl von Präsident, Sekretär und Geschäftsführer
- Wählbar ist nur, wer Mitglied in einer der ergonomischen Gesellschaften/Vereine in der Europäischen Union und/oder den EFTA Ländern oder einer ergonomischen Gesellschaft eines anderen europäischen Landes ist.
- Mindestens 6 Monate vor der Mitgliederversammlung, auf der die Wahl des Präsidenten, Sekretärs und Geschäftsführers und der weiteren Vorstandsmitglieder erfolgt, fordert der Sekretär alle ordentlichen Mitglieder von FEES auf, Kandidaten zu nominieren. Die Vorschläge können bis maximal 8 Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Der Sekretär sendet seine Aufforderung zur Kandidaten Nominierung an alle Mitgliedsgesellschaften und die Sekretäre der Mitgliedsgesellschaften.
- Die Mitgliedsgesellschaften müssen sicherstellen, dass der von ihnen nominierte Kandidat zur Mitarbeit und Teilname an den FEES Sitzungen bereit ist.
- Sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung auf der die Wahlen erfolgen, informiert der Sekretär alle Mitgliedsgesellschaften und Sekretäre der Mitgliedsgesellschaften über die ihm zugegangenen Nominierungen.
- Weitere Nominierungen können von den ordentlichen Mitgliedern unmittelbar vor der Wahl des jeweiligen Vorstandsmitglieds eingebracht werden.
- Alle nominierten Kandidaten müssen schriftlich ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären.
- Vor der Wahl zu den einzelnen Ämtern haben die jeweiligen Kandidaten die Gelegenheit sich vorzustellen.
- Die Wahl soll in geheimer Abstimmung erfolgen. Die Mitglieder der Mitgliedsversammlung dürfen jeweils nur einen der Kandidaten wählen. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigt. Sollte die einfache Mehrheit nicht erreicht werden, so ist der Kandidat mit der geringsten Zahl der Stimmen von der Wahlliste zu streichen und der Wahlvorgang erneut durchzuführen.
- Die Vorstandsmitglieder sollten in folgender Reihenfolge gewählt werden, solange die Mitgliederversammlung keine andere Reihenfolge bestimmt:
- Präsident
- Sekretär
- Geschäftsführer
- Nach der Wahl eines Vorstandsmitglieds kann der Präsident die Mitgliederversammlung kurz unterbrechen, um Gelegenheit zur Nominierung weiterer Kandidaten zu geben.
- Der Präsident ist für den gesamten Wahlvorgang verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass die Vorstandswahlen nach den Bestimmungen dieser Satzung durchgeführt werden. Der Präsident muss die Anzahl der Stimmen kontrollieren. Ist der Präsident selbst Kandidat, muss der Wahlvorgang von einem anderen von der Mitgliederversammlung zu berufenen Vorstandsmitglied, das selbst nicht kandidiert, durchgeführt und kontrolliert werden.
10. Mitgliedsbeitrag
Jede Mitgliedsgesellschaft ist verpflichtet jährlich den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
11. Verwendung der Finanzmittel
Die Finanzmittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Niemand darf durch Zuwendungen, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
12. Auflösung der FEES
Bei Auflösung der FEES oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an die Gesellschaft für Arbeitswissenschaft e.V. mit der Auflage, das sie das erhaltene Vermögen in Kooperation mit den ehemaligen Mitgliedsgesellschaften der FEES - unmittelbar und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden hat.
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Addenda
Addendum on Finances
(accepted by the Council in 2006)
Non-payment of the whole annual fee for more than one year renders the FEES-member liable to termination of membership by the FEES-Council.
Addendum on Cash Control
(accepted by the Council in 2005)
Each year, the Council appoints two FEES Auditors, not necessarily members of the Council. The auditors' audit and report on the accounts of the past year submitted by the Treasurer.
Addendum Procedures
(accepted by the Council in 2005)
Policy for endorsing meetings and conferences by FEES
FEES may endorse a conference on ergonomics, organised by a FEES member society, an IEA - / but not FEES member or a professional association when it is considered to be appropriate by the FEES Executive. Therefore the Executive needs to have insight in the contents and organisation of such an event before a decision has been taken. FEES board will ask the meeting committee and the national society of its opinion if needed.
Organisers of an endorsed conference have to pay FEES a fixed fee as follows:
- FEES - member society: no fee;
- IEA - / but not FEES - member society: one time the regular registration fee for that endorsed conference;
- not IEA - / not FEES - member association: two times the regular registration fee for that endorsed conference.
The organisers of an endorsed conference are permitted to use the name and the logo of FEES in promotional and other material. They should identify the FEES endorsement as follows: 'Endorsed by the Federation of European Ergonomics Societies'. The organisers are allowed to give information about the endorsed conference on the FEES website. If the organisers wish they may ask FEES for support in the organisation of such an event. In that case FEES tries to react as quickly as possible to such a request.
The conference organisers should offer promotional opportunities to FEES and other incentives such as reduced costs of registration for FEES member societies. They should provide FEES with one copy of the conference proceedings, in printed or digital shape for use on the FEES web site as a link.
Requests for endorsement should be submitted to the FEES secretary together with sufficient background information about the event, in general not later than 6 months before the planned date of the event.
Policy towards commercial activities
FEES can take part and work together with organisers of different commercial activities like trade fairs etc. The aims of the trade or other commercial activity should be in line with the aims of FEES and should in general promote ergonomics and be in line with national society's activities. Direct promotion of products should not occur. In general it is recommended that in the commercial activity should be involved more than one partner if possible. In practice FEES has to ask the national society's opinion about the activity such as trade fair and act according to that.
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